Das Lexikon der Genealogie
Hiermit möchte ich jedem Genealogen meine private Sammlung an genealogischen Daten und Begriffe in einem Art »Lexikon« zur Verfügung stellen.
Es beinhaltet verschiedene Themen rund um die Genealogie, wie z. B. Begrifflichkeiten oder Titulaturen. So stöbern Sie doch einfach mal im Genealogie-Lexikon. Vielleicht finden Sie den ein oder anderen interessanten Eintrag. Oder Sie finden eine Informationen, die Ihnen eventuell bei der Familienforschung weiter helfen kann.
Fehlerhafte Einträge können natürlich vorhanden sein, so dass ich nicht immer für die 100%ige Richtigkeit dieser Informationen garantieren möchte. Wenn Sie einen Fehler entdecken sollten, würde ich mich über eine E-Mail mit einem entsprechenden Hinweis freuen!
Bitte beachten sie: Das Feld »Synonyme« wird hier für die Klassifizierung der Lexikoneinträge bzw. als Hyperonym (Oberbegriff) verwendet!
Begriff | Definition |
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Paps (Kosewort) | die Bezeichnung eines Jugendlichen für den Vater |
par. (Abkürzung) | (lat.) parens |
Paragium | überlassung eines Lehensteils an jüngere Linien, auch Apanage. |
Paraphe | Handzeichen, verschlungener Namenszug |
Paraphernalgut | Vermögensstücke der Ehefrau, die nicht zu deren Mitgift gehören und deren Verwaltung dem Ehemann obliegt |
parens | enger Verwandter |
Parentalia | Totenfeier für die (verstorbene) Eltern und anderen Familienvorfahren |
Parentalia | Totenfeier, besonders für die Eltern; Leichenrede |
Parentalium | siehe Parentalia |
Parentatio | siehe Parentalia |
Parentel | alle durch einen gemeinsamen Stammvater verwandtschaftlich verbundenen Personen. Im deutschen Recht des Mittelalters bildeten bei der Erbfolge der Erblasser und seine Nachkommen die erste Parentel, sein Vater und die Geschwister sowie deren Nachkommen die zweite, seine Großeltern und ihre Nachkommen die dritte Parentel. |
Parentela | siehe Parentel |
Parentelordnung | aus dem deutschen Recht des Mittelalters in das bürgerliche Recht übernommene Ordnung, nach der die Erbfolge nach der Nähe der Parentel und innerhalb dieser nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmt wird. Die »Lineargradualerbfolge« (»Linearerbfolge«) stellt insofern eine Erweiterung der Parentelordnung dar, dass an die Stelle eines verstorbenen Sohnes dessen Sohn (und dessen Nachkommen) tritt. Seit dem 17. Jahrhundert setzte sich bei Erbstreitigkeiten das Prinzip der »Primogenitur« durch. |
parentes | Eltern |
parentis | Eltern |
parents | eng. Eltern, im engeren Sinne Vater, Mutter |
parents-in-law | (eng.) Schwiegereltern |
pares | Gleichstehende, von gleichem Rang, Standesgenossen |
Parschalk | halbfreier Gutsangehöriger |
Parsec | physikalisches Längenmaß; entspricht 3,0857×10E16 m |