»Heraldik« geht auf die Kunst der Herolde zurück. Sie waren im Mittelalter Hofbeamte, die bei den Turnieren das Hofzeremoniell überwachten, d. h., die Überprüfung der Turnierordnung und -fähigkeit – die sogenannte Edelblütigkeit – und bei Feldzügen bzw. Reisen ihren Herren vorauszureiten hatten. Sie schufen das Wappenwesen und legten Wappenbücher (Verzeichnisse) an.
Wappen sind die erblichen Kennzeichen einer Familie, Gemeinwesen (Staat, Stadt, usw.) oder einer Körperschaft (Vereine, usw.). Der Begriff »Wappen« kommt vom mittelhochdeutschen Wort wapen, was soviel wie »Waffen« bedeutet. Sie leitet sich von den mittelalterlichen Schutzwaffen »Schild und Helm« ab.
Damit besteht ein Wappen in der Regel aus dem Schild mit dem eigentlichen Bild sowie dem Oberwappen mit Helm, Helmdecke und -zier. Bei den meisten Wappen wird nur noch das Schild gezeigt, wie bei Staaten und Kommunen, das Oberwappen ist fast nur noch bei den Familienwappen anzutreffen.
Die Bestandteile eines Wappen
Der Aufbau eines Wappen mit seinen verschiedenen Bestandteilen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht wieder:
Die Abbildung des Wappens wurde aus dem Fachbuch von Peter Bahn, Familienforschung/Ahnentafel/Wappenkunde, aus dem Falken-Verlag entnommen.
Regeln in der Heraldik
Wappen verlangen bei der Gestaltung, das eine Reihe von Regeln eingehalten werden. So sind in der Heraldik nur sechs Grundfarben zulässig, auch Tinkturen genannt. Diese werden in Farbe und Metalle untergliedert. Als Farben gelten Rot, Blau, Grün und Schwarz, als Metalle Gold und Silber. Metalle werden dabei in Wappen häufig mit Gelb und Weiß dargestellt. Eine eher seltene Farbe in der Heraldik ist das Purpur.
Rot | Blau | Grün |
Schwarz |
Purpur |
Silber |
Gold |
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Rubin |
Saphir |
Smaragd |
Diamant |
Purpur |
Perle |
Topas |
Die wichtigste Farbregel gilt dem Verhältnis der Farben zueinander, dem Kontrast. Eine Farbe darf dabei nie auf oder neben einer anderen Farbe stehen. Dasselbe gilt für die Metalle. Laut der heraldischen Farbregel finden sich gewöhnliche Farben auf Metalle oder umgekehrt wieder.
Terminologie der Heraldik
Weitere Begrifflichkeiten aus der Heraldik, die Sie in des Öfteren antreffen werden, sollen hier kurz vorgestellt werden. Für eine weitere vertiefende Einführung in das durchaus interessante Thema »Heraldik« muss ich jedoch auf die zahlreich vorhandene Fachliteratur hinweisen.
- Blasonierung – ist in der Wappenkunde die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens.
- Gemeine Figuren – Menschen, Tiere, menschliche und tierische Körperteile, Pflanzen, sowie Gegenstände, wie z. B. Schwert, Hammer, Gebäude usw.
- Heroldsbilder – geometrische Figuren; abstrakte Formen, die entstehen, wenn das Schild durch gerade oder gebogene Linien durchzogen sind.
- Redende Wappen – bezeichnet ein Wappen, das den Namen oder die Herkunft seines Trägers symbolisiert; zwei Beispiele:
Wappen von München
( Mönch)Wappen von Berlin
( Bär) - Rechts / Links – nicht vom Betrachter, sondern immer vom Schildträger aus gesehen.
- Vorne – die rechte Seite des Wappens, wenn dieses in der linken Hand getragen wird.
Mit dieser Seite beginnt stets die Beschreibung eines Wappens!