Stiefmutter
Begriff | Definition |
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Stiefmutter | bezeichnet das Verhätnis eines weiblichen Elternteils zu den Kindern des männlichen Partners, die aus einer anderen Ehe stammen. Kein gesetzlicher sondern nur ein sprachlicher Begriff. |
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Stiefmutter | bezeichnet das Verhätnis eines weiblichen Elternteils zu den Kindern des männlichen Partners, die aus einer anderen Ehe stammen. Kein gesetzlicher sondern nur ein sprachlicher Begriff. |