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Ahnengleichheit

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Begriff Definition
Ahnengleichheit

Mehrfaches Vorkommen der gleichen Personen als Ahnen in der Ahnenliste eines Probanden, bedingt durch Eheschließungen zwischen Blutsverwandten. Das Auftreten von Geschwistern als Ahnen ist frühestens in der dritten, in der Regel aber in späteren Generationen möglich und führt zum mehrfachen Auftreten von deren Eltern in der nächsten zurückliegenden Generation. Vor der dritten Generation zählt Ahnengleichheit zur Blutsverwandtschaft und bildet ein Ehehindernis.

Durch Ahnengleichheit verringert sich die Anzahl der tatsächlichen gegenüber den theoretisch möglichen Ahnen, woraus sich auch der Inzuchtkoeffizient einer Ahnenliste schätzen lässt.

In Ahnenlisten, die alphabetisch nach Ahnenstämmen geordnet sind, werden die Personen, die mehrfach Ahnen sind, nur einmal aufgenommen, aber mehrfach verzeichnet durch die Angabe der betreffenden Kekulé-Zahlen des Platzes, den sie sonst in der Liste eingenommen hätten. Dies geschieht, um die durch Ahnengleichheit belegten Plätze von denen zu unterscheiden, die noch nicht erforscht sind.

Ahnengleichheit tritt wegen bestehender Heiratsschranken besonders stark in dynastischen Ahnenlisten auf; bei örtlich eingeschränktem Heiratskreis ist sie aber oft auch in Gebieten großer Abgeschiedenheit (Isolate) anzutreffen.

Synonyme: Fachsprache