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Ahnenprobe

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Begriff Definition
Ahnenprobe

Urkundlich belegter Abstammungsnachweis von einer bestimmten Anzahl meist adliger Ahnen, bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Ahnen (Ritterprobe) und der Rechtmäßigkeit der betreffenden Ehen (Filiationsprobe). Ahnenproben lassen sich in Deutschland seit dem 12./13. Jh. nachweisen.

So legte z. B. der »Sachsenspiegel« fest, dass die Zugehörigkeit zu einem Stand den Nachweis von vier Ahnen erfordere. Ahnenproben waren Voraussetzung eines Adelsbeweises, für die Fähigkeit zum gerichtlichen Zweikampf, zur Aufnahme in Orden, Stifte oder Domkapitel (Domherrenahnentafeln, s.a. Stiftsfähigkeit), für die Zulassung zu Turnieren, sowie für die Landtagsfähigkeit und zur Erlangung bestimmter Hofämter. Die Zahl der geforderten Ahnen war örtlich verschieden und hatte bis zum Beginn des 18. Jh. eine steigende Tendenz. Sie schwankte zwischen 4 und 32.

Als Ahnenprobe diente zumeist eine Ahnentafel, in welcher sämtliche zu beweisenden Ahnen mit Vor- und Zunamen sowie dem (oft richtigen, d. h. nicht erfundenen) Wappen (Wappenahnentafel) aufgeführt und die Filiation aus einer rechtmäßigen Ehe urkundlich nachgewiesen sein musste. Mit der Säkularisierung der Kirchengüter zu Beginn des 19. Jh. verloren die Ahnenprobe ihre rechtliche Bedeutung.

Der Forscher findet Unterlagen über Ahnenprobe vor allem in Domstifts-, Staats- und Stadtarchiven. Auch Grabdenkmäler und Kunstgegenstände weisen zuweilen Ahnenproben in Form von Wappendarstellungen auf.

Synonyme: Fachsprache