73630 Remshalden info@geiger-zaehler.de

Angeld

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Angeld

Teilleistung – meist in Geldform – zum Abschluss eines Vertrages bzw. Handelsgeschäftes; häufig auch im Sinne von Anzahlung auf eine Kaufsumme, die bei Vertragsabschluss sofort zu zahlen war; der Empfänger, später auch der Geber, wurden dadurch verpflichtet (Unterpfand).

Nicht selten gaben beide Vertragspartner eine Spende für kirchliche Zwecke oder für ein gemeinschaftliches Essen und Trinken (Leih- bzw. Weinkauf). Wollte der Empfänger des Angeldes von Vertrag zurücktreten, musste er das Angeld (dann Reugeld bzw. Reuegeld) zurückgeben. Ein Angeld war lange auch im Miet- und Gesinderecht üblich.

Synonyme: Fachsprache