73630 Remshalden info@geiger-zaehler.de

Erbhuldigung

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Erbhuldigung

Das Verhältnis zwischen Untertan »A« und seinem Herrn »B« war ein persönliches und wurde durch den Tod beendet. War »B« gestorben, mussten die Untertanen seinem Nachfolger (Erben) Treue und Gefolgschaft geloben, ihm »huldigen«, sei es ihm persönlich oder seinen Amtmännern. Vor allem in letzterem Fall wurden ihre Namen in Listen festgehalten, von denen viele noch erhalten sind, meist auch mit genauer Schilderung, wann und wie die Huldigung verlief, und dass der oder jener wegen Krankheit nicht zur Huldigung kommen konnte und die Huldigung nachträglich oder durch Vertreter leistete.

Synonyme: Fachsprache